Text- und Data-Mining bilden die Grundlage der Entwicklung moderner KI-Systeme. Diese Methoden ermöglichen das Durchsuchen und automatische Auswerten großer Datenmengen, etwa Bild-Text-Paare, um Algorithmen effizient zu trainieren. Im vorliegenden Fall stellte eine gemeinnützige Forschungsorganisation eine Datenbank mit fast sechs Milliarden Bild-Text-Paaren frei online zur Verfügung. Darunter befand sich auch das Foto des klagenden Fotografen, das die Forschungsorganisation samt Beschreibung von einem US-Anbieter bezogen hatte.
Nutzung durch § 60d UrhG gedeckt
Zentraler Streitpunkt war, ob bereits durch das Herunterladen und Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Bildern eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 27.09.2024, Az. 310 O 227/23, dass die Nutzung des Bildes von § 60d UrhG gedeckt sei, da die Vorschrift Wissenschaft und Forschung privilegiert. Zwar wird durch das Herunterladen und die Vervielfältigung in die Verwertungsrechte des Urhebers eingegriffen. Dieser Eingriff ist jedoch nach Ansicht des LG Hamburg rechtlich zulässig, solange ein wissenschaftlicher Zweck verfolgt wird.
Empfehlung
Für Forscher im Bereich Text- und Data-Mining empfiehlt sich die sorgfältige Prüfung der rechtlichen Grundlagen. Mit der aktuellen Rechtsprechung bietet § 60d UrhG einen sicheren Rahmen für wissenschaftliche KI-Forschung.


Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-generiert




Bildquelle: KI-generiert
Bildquelle: KI-erzeugt