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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Keine Werbung für Fernbehandlung ohne persönlichen Arztkontakt durch Online-Apotheke

15. März 2025|inAllgemein, Wettbewerbsrecht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 03.03.2025 (Az. 4 HK O 15458/24) entschieden, dass eine niederländische Online-Apotheke die Bewerbung der sogenannten „Abnehmspritze“ gegenüber Endverbrauchern in Deutschland in ihrer bisherigen Form untersagen muss. Hintergrund des Urteils ist die Praxis, Kunden allein auf Basis eines ausgefüllten Online-Fragebogens ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Gewichtsreduktion zu ermöglichen. Die Verschreibung erfolgte nach Auswertung des Fragebogens durch einen nicht in Deutschland ansässigen Arzt, ein persönlicher ärztlicher Kontakt fand vorab nicht statt.

Das Gericht erklärte diese Form der Fernbehandlung und die damit verbundene Werbung für unzulässig. Laut Kammer entspricht das alleinige Ausfüllen eines Fragebogens nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards der Adipositas-Behandlung. Insbesondere wird betont, dass vor Verschreibung einer Abnehmspritze ein persönlicher ärztlicher Kontakt zwingend erforderlich ist. Auch die von der Apotheke selbst eingeräumte Notwendigkeit einer regelmäßigen Nachsorge lässt sich nicht ohne persönlichen Kontakt gewährleisten.

Rechtlich stützt sich das Verbot auf das Heilmittelwerbegesetz (§ 10 Abs. 1 HWG), das Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente gegenüber allgemeinen Verbrauchern untersagt. Außerdem greift § 9 HWG, der Werbung für Fernbehandlungen verbietet, sofern keine nach medizinischen Standards zulässige Ausnahme vorliegt. Die Kammer führte aus, dass zahlreiche medizinische Untersuchungen, etwa Blut- und Urinanalysen, notwendig seien, um Adipositas verantwortungsvoll zu diagnostizieren und zu behandeln – ein reines Online-Verfahren ohne Arzt-Patienten-Gespräch sei daher nicht ausreichend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, setzt aber ein deutliches Zeichen für mehr Patientensicherheit bei der Online-Behandlung von Adipositas.


Empfehlung

Eine Online-Verordnung per Fragebogen ohne Arztgespräch entspricht nicht dem aktuellen medizinischen Standard und kann gesundheitliche Risiken bergen. Fernbehandlungen zur Versendung von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind daher unzulässig. Notwendig ist stets auf einen persönlichen ärztlichen Kontakt sowie eine umfassende Diagnostik und Nachsorge zu achten. Dies sollten Apotheken bei der Gestaltung ihrer Geschäftsmodelle beachten.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
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Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
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