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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Landgericht Köln verbietet einem Wettbewerber unserer Mandantin die unerlaubte Nutzung eines Fotos unserer Mandantin für interne Projektarbeiten

27. Mai 2016|inAllgemein, Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Köln hat einem Wettbewerber unserer Mandantin unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft verboten, ein Lichtbild unserer Mandantin zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen. Der Wettbewerber unserer Mandantin hatte das Lichtbild unserer Mandantin kopiert und für eigene gewerbliche Zwecke genutzt. Insbesondere wurde das Foto unserer Mandantin in Projektarbeiten eingebunden, welche dann einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich gemacht wurden.

Nachdem die Gegenseite auf eine außergerichtliche Abmahnung nicht reagiert hat, haben wir einen Eilantrag auf Unterlassung beim Kölner Landgericht eingereicht. Das Gericht hat unserem Antrag stattgegeben und der Gegenseite unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, das Lichtbild unserer Mandantin zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen. Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurden der Gegenseite auferlegt.

Den Beschluss des Landgerichts Köln vom 17.03.2016 können Sie nachfolgend in anonymisierter Form einsehen:

LG-Köln-Beschluss-vom-17-03-2016

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Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
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K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
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Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
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Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
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