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Landgericht Köln verbietet dem Betreiber des Internetforums „Nulled“ die Verlinkung von Cracking-Software für Programme unserer Mandantin…

10. März 2017|inAllgemein, IT-Recht, Kanzlei-News, Urheberrecht|RA Jens Reininghaus

Auf den Eilantrag unserer Kanzlei hat das Landgericht Köln dem Betreiber der bekannten „cracking community nulled“ in einem gerichtlichen Eilverfahren die Verlinkung zu Cracking-Software für Programme unserer Mandantin verboten.

Was war geschehen?


Über das bekannte cracking-Forum „nulled“ wurden Links zu Cracking-Software für Programme unserer Mandantin, einer US-Softwarefirma, wissentlich geduldet. Durch die über das Internetforum zugänglichen Cracks wurde der durch unsere Mandantin in die Programme implementierte Zugriffsschutz für den Zugriff auf den vollen Funktionsumfang der Programme entfernt. Nach der Ausführung der Cracks konnte der volle Funktionsumfang der kommerziellen Programme unsere Mandantin kostenfrei genutzt werden. Durch einen Programm-Crack wird, das „gecrackte“ Programm selber bearbeitet, was ohne die Zustimmung des Rechteinhabers einen Verstoß gegen § 69c Nr. 2 UrhG darstellt und somit rechtswidrig ist. Die wissentliche Duldung von Links zu den rechtswidrigen Cracks durch den Betreiber eines Forums ist ebenfalls rechtswidrig, so dass der Betreiber auf Unterlassung und in aller Regel auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Das eigentliche Problem in dieser Sache bestand nun darin, den Betreiber des rechtswidrigen Forums zu ermitteln. Eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) sucht man auf der Seite natürlich vergeblich. Allerdings hatte unsere Mandantin verschiedene Indizien ermittelt, welche darauf schließen ließen, dass es sich bei dem Betreiber des Forums um einen Deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland handelt, wobei unsere Mandantin sogar einen Namen und eine Adresse des vermeintlichen Betreibers des Forums nulled ermittelt hatte.

Aufgrund der recht dichten Indizienkette haben wir den Gegner dann im Auftrag unserer Mandantin zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daraufhin meldete sich für den Gegner eine Anwaltskanzlei und wies die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zurück. Allerdings verdichteten sich durch das anwaltliche Schreiben der Kollegen der Verdacht, dass der Abgemahnte auch tatsächlich der verantwortliche Betreiber des Forums nulled ist und unsere Mandantschaft somit den richtigen Betreiber ermittelt hatte.

Daraufhin haben wir einen Eilantrag beim Landgericht Köln gestellt, um die Verbreitung der Links zu der Cracking-Software für die Programme unserer Mandantin über das bekannte Forum nulled möglichst schnell zu unterbinden.

Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung…


Das Landgericht Köln befand die diesseitige Glaubhaftmachung des Sachverhaltes für ausreichend und hat die einstweilige Verfügung umgehend erlassen. Mittels der gerichtlichen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln wurde dem Gegner unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, verboten, Links zu Cracking-Programmen vorzuhalten, die es ermöglichen, die Programme unsere Mandantin so zu verändern, dass der volle Funktionsumfang der Programme unserer Mandantin kostenlos freigeschaltet wird. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsgegner auferlegt.

Den Beschluss des Landgerichts Köln vom 06.06.2017 können Sie hier in anonymisierter Form einsehen.

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne!

RA Jens ReininghausTel. 0221 / 8804060https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/online-rechtsberatung/–Kontakt
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