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Irreführende “Blickfangwerbung” ist wettbewerbswidrig.

11. Juni 2007/in Allgemein, Wettbewerbsrecht /von RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 15.05.07 (Az. 17 O 490/06) entschieden, dass ein Diensteanbieter der auf einer Internetseite blickfangmäßig auf die Bezugsmöglichkeit einer Gratisleistung hinweist, es gleichzeitig aber unterlässt einen deutlichen Hinweis auf tatsächliche Zahlungspflichten anzugeben, gegen § 1 Abs. 6 PAngV verstößt.

Dieser Fall der irreführenden „Blickfangwerbung“ widerspreche den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit, da sie geeignet ist, die Entgeltpflichtigkeit einer Dienstleistung zu verschleiern.

Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Die Luft für dubiose Internetdienste wird damit immer dünner.


Wir helfen Ihnen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterbinden…
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Schlagworte: Preisangabenverordnung, Vertragsfallen, Wettbewerbsrecht, Zahlungspflicht
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-06-11 10:24:242021-01-31 12:13:16Irreführende “Blickfangwerbung” ist wettbewerbswidrig.
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Der Hinweis auf die Umsatzsteuer muss eindeutig dem Preis zugeordnet sei, wobei dies auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen kann…

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