Einträge von RA Jens Reininghaus

Die Art der Produktpräsentation kann zur Einordnung als (zulassungspflichtiges) Arzneimittel führen

Erweckt die Präsentation eines Produkts den Eindruck, dass es heilende Wirkungen im Sinne eines Arzneimittels hat, liegt ein sogenanntes Präsentationsarzneimittel vor. Kann der Hersteller keinen (vollständigen) behördlichen Bescheid vorlegen, der das Produkt als Medizinprodukt einstuft, ist der Verkauf als ein solches zu unterlassen. Das entschied das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 22.05.2020 (Az.: 6 U 23/20) im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Kein Anspruch auf Löschung der Basisdaten gegen Jameda

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 9.4.2020, Az. 16 U 218/18, entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf Löschung seiner Basisdaten gegen das Ärztebewertungsportal Jameda geltend machen kann. Nach der Änderung des Geschäftsmodells aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, trete Jameda nunmehr als sog. „neutraler Informationsvermittler“ auf.

Vergleichsportal darf nicht mit „Nirgendwo Günstiger Garantie“ werben

Mit Urteil vom 22.04.2020 (Az.: 84 O 76/19) hat das Landgericht Köln dem Vergleichsportal Check24 gleich mehrere Geschäftspraktiken verboten. Insbesondere darf das Internetportal in einem Spot für Autoversicherungen nicht mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ werben. Geklagt hatte ein Versicherungsunternehmen, das mit dem Vergleichsportal nicht zusammenarbeitet…