Tagesschau-App war unzulässig…
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass das Angebot der Tagesschau-App am 15.06.2011 presseähnlich und damit nach § 11d RStV unzulässig gestaltet war. Insgesamt stünden Texte und Standbilder bei der Gestaltung im Vordergrund, was nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs als presseähnlich zu qualifizieren sei. Wir helfen Ihnen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterbinden… weiter…Rufen Sie uns an oder