Am 29. August 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 116/23) über die Zulässigkeit der Lizenzierung von Bildern bekannter Marken, hier am Beispiel der „Bild“-Zeitung, durch Stockmedien-Plattformen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Anbieten von Fotos, die geschützte Marken ohne Zustimmung der Markeninhaberin enthalten, marken- und/oder urheberrechtswidrig ist.
Das Gericht stellte klar, dass das Angebot von Fotografien mit geschützten Marken zur kommerziellen Nutzung ohne Lizenz eine Verletzung von § 14 MarkenG darstellt und auch urheberrechtliche Ansprüche verletzt werden können. Nur die rein redaktionelle Nutzung wurde teilweise von der einstweiligen Verfügung ausgenommen, während für kommerzielle Zwecke die weitere Nutzung untersagt blieb.
Diese Entscheidung unterstreicht die hohe Bedeutung der Unterscheidung zwischen kommerzieller und redaktioneller Verwendung von Marken in digitalen Medien. Anbieter von Stockmedien sowie Nutzer und Lizenznehmer müssen stets sicherstellen, dass für Inhalte mit geschützten Marken vollständige Rechte und Lizenzen vorliegen, um teure Abmahnungen und Unterlassungsansprüche zu vermeiden.
Empfehlung
Stockmedien-Plattformen und Nutzer sollten vor der Lizenzierung oder Veröffentlichung von Bildern, die Logos und Marken enthalten, immer prüfen, ob entsprechende Nutzungsrechte bestehen. Bei Zweifeln empfiehlt sich die rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, um Rechtsverletzungen konsequent zu vermeiden.