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Bildquelle: KI-generiert Info Info

Vorsicht bei der Nutzung von Fotos mit Marken und urheberrechtlich geschützten Inhalten

30. August 2024|inAllgemein, Markenrecht, Urheberrecht|RA Jens Reininghaus

Am 29. August 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 116/23) über die Zulässigkeit der Lizenzierung von Bildern bekannter Marken, hier am Beispiel der „Bild“-Zeitung, durch Stockmedien-Plattformen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Anbieten von Fotos, die geschützte Marken ohne Zustimmung der Markeninhaberin enthalten, marken- und/oder urheberrechtswidrig ist.

Das Gericht stellte klar, dass das Angebot von Fotografien mit geschützten Marken zur kommerziellen Nutzung ohne Lizenz eine Verletzung von § 14 MarkenG darstellt und auch urheberrechtliche Ansprüche verletzt werden können. Nur die rein redaktionelle Nutzung wurde teilweise von der einstweiligen Verfügung ausgenommen, während für kommerzielle Zwecke die weitere Nutzung untersagt blieb.

Diese Entscheidung unterstreicht die hohe Bedeutung der Unterscheidung zwischen kommerzieller und redaktioneller Verwendung von Marken in digitalen Medien. Anbieter von Stockmedien sowie Nutzer und Lizenznehmer müssen stets sicherstellen, dass für Inhalte mit geschützten Marken vollständige Rechte und Lizenzen vorliegen, um teure Abmahnungen und Unterlassungsansprüche zu vermeiden.


Empfehlung

Stockmedien-Plattformen und Nutzer sollten vor der Lizenzierung oder Veröffentlichung von Bildern, die Logos und Marken enthalten, immer prüfen, ob entsprechende Nutzungsrechte bestehen. Bei Zweifeln empfiehlt sich die rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, um Rechtsverletzungen konsequent zu vermeiden.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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