Automatische Vertragsgeneratoren mit simplem Frage-Antwort-Katalog sind zulässig…
Automatisierte Vertragsgeneratoren stellen keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar, wenn sie auf Grundlage eines einfachen Ja/Nein-Frage-Katalogs arbeiten. So entschied das OLG Köln am 19.06.2020 (A.z.: 6 U 263/19) im Fall eines Computerprogramms des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer…