Die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch den Eigentümer kann zu Schadensersatzansprüchen des Urhebers führen…
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.02.2019 entschieden, dass die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks eine „andere Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG darstellt. Verkauft der Urheber sein Werk und der Eigentümer vernichtet es später, kann dies demnach grundsätzlich zu Schadensersatzansprüchen des Urhebers gegen den vormaligen Eigentümer führen. Voraussetzung für eine Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten […]