Amtsgericht Düsseldorf zweifelt an der Richtigkeit der IP-Adressermittlung in Filesharing-Verfahren…
Sofern in einer Abmahnung demnach nur einen einziger angeblicher Verletzungszeitpunkt mitgeteilt wird, dürfte – aufgrund der Fehleranfälligkeit der IP-Adressermittlungen – keine „tatsächliche Vermutung“ mehr dafür sprechen, dass die Urheberrechtsverletzung auch über den Internetanschluss des Anschlussinhabers erfolgt ist…