Wettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen Influencern
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 16 U 80/24) klargestellt, dass zwischen Influencern keine wettbewerblichen Unterlassungsansprüche bestehen, wenn kein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt und die beanstandeten Äußerungen keine geschäftlichen Handlungen im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind…