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Sieg gegen die KSM GmbH und die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt vor dem Amtsgericht Düsseldorf

20. April 2016|inAllgemein, Kanzlei-News, Urheberrecht|RA Jens Reininghaus

Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine Klage der KSM GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt, gegen einen unserer Mandanten mit Urteil vom 10.08.2015 (Az.: 57 C 11885/14) vollständig abgewiesen.

Die KSM GmbH hatte unseren Mandanten vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten aufgrund der angeblich öffentlichen Zugänglichmachung des Films „College“ im Wege des Filesharing über seinen Internetanschluss verklagt.

Die Klage wurde jedoch durch das AG Düsseldorf vollständig abgewiesen. Die Klägerseite konnte den geltend gemachten Schaden nicht in der in einem Zivilverfahren notwendigen Art und Weise darlegen und begründen. Das Gericht war in diesem Fall der Ansicht, dass die Klägerseite verpflichtet gewesen wäre, Angaben zu weiteren geschädigten Lizenznehmern im Inland und zu ihrem Anteil am Gesamtschaden darzulegen. Nachdem die Klägerseite auch auf einen gerichtlichen Hinweis im Laufe des Klageverfahrens nicht reagierte, lehnte das Gericht – mangels ausreichend dargelegter Schätzgrundlage – eine pauschale Schätzung des Schadens auf 400,00 EUR ab.

Auch der Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Abmahnkosten in Höhe 555,60 EUR wurde zurückgewiesen, da die Abmahnung lediglich unzureichende Angaben enthielt. Aufgrund der Formulierung der Abmahnung sei für den Beklagte nicht ersichtlich, welche Rechte die Klägerin inne hat und mit der Abmahnung geltend macht. Zudem sei der Verletzungsvorwurf in der Abmahnung nur unzureichend wiedergegeben worden. Schließlich sei der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten auch verjährt.

Hier finden hier das Filesharing Urteil AG Düsseldorf vom 10.08.2015. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Die Berufung wurde nach Hinweis des Landgerichts Düsseldorf zurückgenommen.

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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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