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Aktuelle Urteile und Rechts-Infos IT- und Medienrecht
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AUSGEZEICHNET Basierend auf 18 Bewertungen Gepostet auf Numan-Can AkintiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.Gepostet auf MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Gepostet auf M RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Gepostet auf Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Gepostet auf The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Gepostet auf Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Gepostet auf Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.

Eine fehlende Kündigungsmöglichkeit eines Breitbandanschlusses in Mietverträgen eines Wohnungsanbieters mit Mietern ist nicht wettbewerbswidrig…
/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausMit Urteil vom 28.05.2020 (Az.: 4 U 82/19) entschied das OLG Hamm, dass ein Vermieter seinem Mieter bzgl. eines Breitbandkabelanschlusses kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) einräumen muss. Der Mieter kann sich danach jedenfalls nicht nach dem TKG von dieser Kostenlast befreien.
Website-Tracking rechtskonform gestalten – Handlungsempfehlungen nach den Cookie-Entscheidungen von EuGH und BGH…
/in Allgemein, Datenschutzrecht/von RA Rainer RobbelNach den unlängst ergangenen Entscheidungen von EuGH und BGH sind nahezu alle Website-Betreiber gefordert, sich von den Besuchern ihrer Webseiten eine Einwilligung einzuholen, bevor auf deren Rechnern Cookies gesetzt werden, wollen sie diese und deren Surf- und Nutzungsverhalten auch weiterhin nachverfolgen…
Können Verstöße gegen die DSGVO kostenpflichtig abgemahnt werden?
/in Abmahnungen, Allgemein, Datenschutzrecht/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat die bislang umstrittene Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) abgemahnt werden können, dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung vorgelegt.
Wirksame Einwilligung in Cookies setzt ein aktives Ankreuzen voraus…
/in Allgemein, Datenschutzrecht, IT-Recht/von RA Jens ReininghausMit Urteil vom 28. Mai 2020 (Az.: 6 U 23/20) hat der BGH entschieden, dass die Einwilligung in die Verwendung von Cookies nur dann wirksam ist, wenn der Internetnutzer das entsprechende Kästchen selbst ankreuzt. Ein vorausgefülltes Kästchen reiche nicht aus, so der Senat.
Die Art der Produktpräsentation kann zur Einordnung als (zulassungspflichtiges) Arzneimittel führen…
/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausErweckt die Präsentation eines Produkts den Eindruck, dass es heilende Wirkungen im Sinne eines Arzneimittels hat, liegt ein sogenanntes Präsentationsarzneimittel vor. Kann der Hersteller keinen (vollständigen) behördlichen Bescheid vorlegen, der das Produkt als Medizinprodukt einstuft, ist der Verkauf als ein solches zu unterlassen. Das entschied das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 22.05.2020 (Az.: 6 U 23/20) im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Ärztliche Werbung mit eigenem Notdienst nicht ohne Weiteres zulässig…
/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausWirbt eine Gemeinschaftspraxis mit einem eigenen Notdienst, muss sie hinreichend deutlich machen, dass es sich dabei nicht um den kassenärztlichen Notdienst handelt. Tut sie dies nicht, verstößt sie gegen Wettbewerbsrecht. Das entschied das OLG Köln mit Urteil vom 06.03.2020 (Az.: 6 U 140/19)…
Kein Anspruch auf Löschung der Basisdaten gegen Jameda…
/in Allgemein, Datenschutzrecht, Internetplattformen, IT-Recht, Medien- und Presserecht/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 9.4.2020, Az. 16 U 218/18, entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf Löschung seiner Basisdaten gegen das Ärztebewertungsportal Jameda geltend machen kann. Nach der Änderung des Geschäftsmodells aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, trete Jameda nunmehr als sog. „neutraler Informationsvermittler“ auf.