Rechts-Infos
Aktuelle Urteile und Rechts-Infos IT- und Medienrecht
Aktuelle Urteile und Rechts-Infos IT- und Medienrecht
Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!
AUSGEZEICHNET Basierend auf 18 Bewertungen Gepostet auf Numan-Can AkintiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Nach mehrjähriger Zusammenarbeit kann ich Herr Reininghaus wärmstens empfehlen. Er hat immer meine Interessen in den Vordergrund gestellt und auch bei anderen Themen als Urheberrechtsverletzungen bestens beraten.Gepostet auf MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Gepostet auf M RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Gepostet auf Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Gepostet auf The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Gepostet auf Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Gepostet auf Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.

Diverse UBER Apps in München gerichtlich verboten…
/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausBewertungsdarstellung auf Yelp ist zulässig…
/in Allgemein, Internetplattformen, IT-Recht, Medien- und Presserecht/von RA Jens ReininghausZustellung an Facebook in deutscher Sprache ausreichend
/in Allgemein, Internetplattformen, IT-Recht, Medien- und Presserecht/von RA Jens ReininghausErfolgreiche Klage vor dem Oberlandesgericht Köln gegen Google wegen einer negativen 1-Sterne-Bewertung ohne Begründung…
/in Allgemein, Internetplattformen, IT-Recht, Kanzlei-News, Medien- und Presserecht/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Köln hat in einem von uns geführten Klageverfahren den Internetriesen Google zur Unterlassung der Veröffentlichung einer 1-Sterne-Bewertung ohne Begründung auf dem Google My Business-Profil unserer Mandantschaft verurteilt. Zudem wurde Google zur Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt…
Netflix-Serie „Skylines“ verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte des Musik-Labels „Skyline Records“…
/in Allgemein, Medien- und Presserecht/von RA Jens ReininghausInhaber der Unionsmarke „Malle“ siegt gegen Anbieter von sog. Malle-Partys…
/in Allgemein, Markenrecht/von RA Jens ReininghausAusgestaltung des Ärzte-Portals Jameda in Teilen unzulässig…
/in Allgemein, Datenschutzrecht, Medien- und Presserecht/von RA Jens Reininghaus