Kein Anspruch auf Löschung der Basisdaten gegen Jameda…
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 9.4.2020, Az. 16 U 218/18, entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf Löschung seiner Basisdaten gegen das Ärztebewertungsportal Jameda geltend machen kann. Nach der Änderung des Geschäftsmodells aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, trete Jameda nunmehr als sog. „neutraler Informationsvermittler“ auf.