LG Bonn zur Annahme einer rechtsmissbräuchlichen (Massen-)Abmahnung im Einstweiligen Verfügungsverfahren…
Das LG Bonn hat mit Urteil vom 03.01.2008 (Az.: 12 O 157/07) eine zuvor erlassene Einstweilige Verfügung wegen Abmahnungsmissbrauch aufgehoben. Das Gericht war in dem vorliegenden Verfahren der Ansicht, dass die Verfügungsklägerin als Prozesspartei nur vorgeschoben wurde, eigentlicher Akteur der Abmahnungen jedoch der Rechtsanwalt der Verfügungsklägerin gewesen sei. Die Verfügungsklägerin habe in kürzester Zeit eine […]