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Aktuelle Urteile und Rechts-Infos IT- und Medienrecht
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AUSGEZEICHNET Basierend auf 15 Bewertungen MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung! Melanie RuhwedelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen. Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top! Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍 The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen. Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung! Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall. Christian KohlhaasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen! SilienneTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Eine Regelung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass ein Kaufvertrag über ein bei „e-Bay„ angebotenes Produkt erst zustande kommt, wenn der Käufer den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt ist unwirksam, wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig.
/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens ReininghausDas OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.07 (Az.: 5 W 15/07) festgestellt, dass eine solche Regelung über das Zustandekommen von Kaufverträgen den Verbraucher unangemessen benachteilige und somit gemäß 307 Abs. 1 BGB § unwirksam sei. E-Bay-Verkäufe, auch in der Form der Sofort-Verkäufe, hätten dabei durch die von ebay für die Nutzung deutschsprachiger eBay-Websites vorgegebenen […]
Der Hinweis (bzw. die Klausel in AGB) dass in Bezug auf das gesetzliche Widerrufsrecht unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen werden, sind unwirksam und abmahnfähig.
/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens ReininghausDas OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.07 (Az.: 5 W 15/07) festgestellt, dass diese Regelung dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung des § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB widerspricht, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs […]
Die Zusendung einer Bestätigungs-Mail im Rahmen eines sog. “Double-Opt-In- Verfahrens” ist noch keine unzumutbare Belästigung.
/in Allgemein, Fernabsatzrecht, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausMit Urteil vom 30.11.2006 (Az. 161 C 29330/06) hat das AG München entschieden, dass zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails besteht. Andererseits dürfe dieser Anspruch jedoch nicht dazu führen, dass jeglicher Verkehr auf elektronischem Postwege so risikobehaftet werde, dass er faktisch durch Rechtsinstitute behindert werde. Das AG München stellte richtig fest, dass es […]
Durch das Setzen eines sog. “Frame”-Links wird in das Urheberrecht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eingegriffen.
/in Allgemein, Bild- und Fotorecht, Urheberrecht/von RA Jens ReininghausDas Landgericht München I war im Urteil vom 10.01.07 (Az.: 21 O 20028/05) der Ansicht, dass in diesen Fällen eine Urheberrechtsverletzung gegeben sei. „Da der Ersteller der Website sich den fremden Inhalt in einer Weise zu eigen macht, dass für den Nutzer auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen ist, dass dieser auf Veranlassung […]
LG Coburg zu den Voraussetzungen, wann ein Unternehmen eine Gewinnzusage einzulösen hat…
/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausAuf Postsendungen ist zukünftig mehr zu achten, können sie sich doch als wahre Goldgrube erweisen. Wird in dem Brief nämlich ein Gewinn zugesagt, kann er unter Umständen auch tatsächlich beansprucht werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Mitteilung nur so zu verstehen ist, der Empfänger habe den Preis schon gewonnen. Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg […]
Eine Bilder – Suchmaschine mit eindeutigem Hinweis auf den Originalzusammenhang des Bildes, reinen Verlinkungen auf die Originalhomepage und bei der Kopien der Bilder auf den Servern des Betreibers nicht vorgehalten werden, ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden.
/in Allgemein, Bild- und Fotorecht/von RA Jens ReininghausDas LG Erfurt hat mit Urteil vom 15.03.2007 (Az. 3 O 1108/05) die Grundsätze der Paperboy – Entscheidung des BGH angewendet: „Handelt es sich bei den im Rahmen einer Bildersuche zusammengestellten Ergebnissen um reine Verlinkungen sind die Grundsätze der Paperboy-Entscheidung (BGH Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00) zur Anwendung zu bringen. Hiernach begeht derjenige […]
Die Wertersatzklausel der Muster-Widerrufsbelehrung ist für die Verwendung bei Ebay unwirksam…
/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens ReininghausDas Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 15.03.2007 (Az. 52 O 88/07) entschieden, dass eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht (bzw. Widerrufsrecht) im Rahmen von eBay (bzw. einer ebenso strukturierten Internet-Auktionsplattform), in der nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht der Ware außer […]