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Aktuelle Urteile und Rechts-Infos IT- und Medienrecht
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AUSGEZEICHNET Basierend auf 15 Bewertungen MY SMILE AND MORETrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung! Melanie RuhwedelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen. Pascal MarcollaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top! Herr PanTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍 The BerlinVikingTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen. Florian IbeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung! Miquel Schmuck und Uhren GmbHTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall. Christian KohlhaasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen! SilienneTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB-Klausel ist auch wettbewerbswidrig.
/in Allgemein, Fernabsatzrecht, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausDas OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 13.11.06 (Az: 5 W 162/06) entschieden, dass allenfalls die Verwendung solcher allgemeiner Geschäftsbedingungen Gegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Verbots nach § 4 Nr.11 UWG sein könne, deren Verwendung sich im Markt, d.h. bei der Nachfrageentscheidung des Verbrauchers im Vorfeld des Vertragsschlusses auswirke. Im Regelfall handele es sich bei AGB jedoch […]
Störerhaftung wegen Hyperlinks auf Kopierschutzumgehungssoftware…
/in Allgemein, Internetplattformen, IT-Recht, Urheberrecht/von RA Jens ReininghausMit Urteil vom 11.10.2006 (Az.: 21 O 2004/06) hat das LG München entschieden, dass durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website die Kopierschutzumgehungssoftware anbietet, ein Verstoß gegen das Urheberrecht gesehen werden kann, da durch den Link der Aufruf der Kopierschutzumgehungssoftware willentlich und adäquat kausal unterstützt wird. Auch wenn jedenfalls im Kernbereich eine Presseberichterstattung auch […]
OLG Bamberg: Eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Post ist anzunehmen, wenn diese erfolgt, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt.
/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens ReininghausNach neuer Rechtslage kommt die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung alleine aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers nicht mehr in Betracht (vgl. Urteil des OLG Bamberg vom 06.09.2006 – Az. 3 U 363/05). Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular… weiter…Professionelle anwaltliche Unterstützung… weiter…
BGH zur Verwendung des Namens einer Gebietskörperschaft als Domain…
/in Allgemein, Domainrecht/von RA Jens ReininghausDer BGH hat mit Urteil vom 21.09.2006 (I ZR 201/03) entschieden, dass in der Verwendung der „solingen.info“, eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt, sofern der Dritte, kein eigenes Recht zur Namensführung hat. „Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB ist gegeben, wenn ein Dritter, der […]
LG Coburg zur Frage, wann man als eBay-Verkäufer zu einem Gewerbetreibenden wird…
/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens ReininghausFrüher gab es Basare und Flohmärkte, um seine Kostbarkeiten oder einfach seinen Ramsch loszuwerden. Im Computerzeitalter braucht man hierzu die warme Stube nicht mehr zu verlassen: Es reicht eine Mitgliedschaft bei dem weltweit tätigen Auktionshaus eBay und schon kann das Handeln losgehen. Nicht selten wird dabei der unternehmerische Geist des Onlineanbieters geweckt. Das Hobby wird […]
Für den Schutz der geographischen Herkunftsangaben mit besonderem Ruf nach § 127 Abs. 3 MarkenG, ist der wettbewerbsrechtlich begründete Schutz geographischer Herkunftsangaben nicht auf die Benutzung in Form einer Marke beschränkt…
/in Allgemein, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghauswie der BGH mit Urteil vom 19.05.2005 (Az.: I ZR 262/02) entschieden hat. Die Leitsätze des Urteils Im Einzelnen: Der unmittelbar aus dem deutsch-französischen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen folgende Unterlassungsanspruch setzt nicht voraus, daß die kollidierende Bezeichnung kennzeichenmäßig verwendet wird. Die blickfangmäßige Herausstellung der Bezeichnung „AUS DER CHAMPAGNERBRATBIRNE“auf […]
Fehlt einem Namen die originäre Unterscheidungskraft (hier: “Literaturhaus”) ist für einen kennzeichenrechtlichen Schutz Verkehrsgeltung erforderlich…
/in Allgemein, Domainrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghauswie der BGH mit Urteil vom 16.12.2007 (Az.: I ZR 69/02) entschieden hat. Die Leitsätze des Urteils im Einzelnen: Der Bezeichnung „Literaturhaus e.V.“ fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach […]