LG Hamburg konkretisiert die Prüfungspflichten eines Plattformbetreibers (hier: Betreiber eines Weblogs) für Beiträge Dritter.
Mit Urteil vom 04.12.2007 (Az: 324 O 724/07) entscheidet dass LG Hamburg, dass die Frage ob und inwieweit einem Betreiber einer Internetplattform Prüfpflichten obliegen, anlassbezogenen zu beurteilen ist. Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung bestehe, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen […]