BGH zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website…
Der Kläger macht im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Unterlassung unwahrer Äußerungen geltend, die Teil eines Beitrags waren, der ab 12. Juni 2007 im Internet abrufbar war. Die Beklagte verlegt das Nachrichtenmagazin „Focus“. Sie ist als Inhaber der Domain „focus.de“ eingetragen, welche die Tomorrow Focus AG gepachtet hat. Deren Website mit dem Nachrichtendienst „Focus online“ […]