Streitwert für Abmahnung bzw. einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt bei 3.000,- €…
…wie das OLG Celle mit Beschlüssen vom 19.11.07 (Az.:13 W 112/07; 13 W 114/07) entschieden hat. Das Gericht war zwar der Ansicht, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die geschäftlichen Belange des verletzten Mitbewerbers in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtigt. Zum Schutze des Verbrauchers bestehe allerdings ein erhebliches Allgemeininteresse an der Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen, weshalb […]