Unaufgefordert zugesandte Telefax-Schreiben stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers und zudem eine Eigentumsverletzung dar.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.05.2007 (Az. 27 W 58/06) entschieden, dass die Störung des Betriebsablaufs der Empfängerfirma bei Telefax-Schreiben wesentlich einschneidender als bei E-Mails sei, die mit einem Mausklick gelöscht werden können. Durch die Telefax-Schreiben würden die Empfangsgeräte des Empfängers blockiert und die Schreiben könnten außerdem nur mit spürbarem Arbeitsaufwand aussortiert werden. […]